Der Verein – Eine Elterninitiative

Der Friedrichshagener Kinderladen ist eine Elterninitiativkindertagesstätte. Träger des Kinderladens ist der eingetragene, gemeinnützige Verein „Friedrichshagener Kinderladen e.V.“ Jeweils ein Elternteil jedes Kindes ist Vereinsmitglied.

Als Verein führen wir mindestens einmal jährlich (meist im März/April) eine Mitgliederversammlung durch, auf der alle wichtigen Belange des Vereins/Kinderladens zur Abstimmung gebracht werden, ein Überblick über die finanzielle Situation gegeben und ein Vereinsvorstand gewählt wird.

Dieser Vorstand übernimmt in Zusammenarbeit mit den Erziehern die Geschäftsführung des Kinderladens. Er hat gegenüber den Erziehern und sonstigen Mitarbeitern Arbeitgeberfunktion und Weisungsbefugnis.

Die Vorstandsarbeit findet ressortorientiert statt. Wichtige, zu besetzende Ressorts sind z.B. Finanzen sowie die Betreuung von Personal, Eltern und Objekt. Dem Vorstand gehören 3-5 Elternteile an, die sich kontinuierlich, (derzeit) im 14-tägigen Turnus treffen.

Die Vereinssatzung

Satzung des „Friedrichshagener Kinderladen e.V.“

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen: „Friedrichshagener Kinderladen“.

(2) Er hat seinen Sitz in Berlin-Friedrichshagen.

(3) Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Berlin-Charlottenburg eingetragen.

(4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51ff) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist die Schaffung und Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung in Berlin-Friedrichshagen, die sich einerseits an den speziellen Bedürfnissen der Kinder, andererseits aber auch an denen der Eltern orientieren soll.

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Schaffung und Betreibung einer Eltern-Initiativ-Kindertagesstätte in Berlin-Friedrichshagen verwirklicht.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

(3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösungen oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die seine Ziele unterstützt.

(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Ist die antragstellende Person eine/ein im Friedrichshagener Kinderladen e.V. fest angestellte/angestellter ErzieherIn muss dem Antrag entsprochen werden.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(4) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur mit Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied. Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist auch mit Ablauf des Betreuungsvertrages möglich.

(5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.
Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.

§ 5 Beiträge

Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine 2/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 und höchstens 5 Mitgliedern. Es ist ein/eine Schatzmeister/in zu bestimmen. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.

(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt.
Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Von der Mitgliederversammlung kann eine/ein Vorsitzende/r in einem besonderen Wahlgang bestimmt werden. Die Wahl eines/einer Vorsitzenden ist nicht zwingend. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

(3) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann von der Pflicht regelmäßig bestimmte Dienste – wie zum Beispiel Putzdienste – zu erbringen, befreit werden.

(4) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens 6 mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt schriftlich oder mündlich durch ein Vorstandsmitglied. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstandes anwesend ist. Bei der Beschlussfassung gilt bei Stimmparität der Antrag als abgelehnt.

(5) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

(6) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von allen Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

§ 8 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von 1/3 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.

(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

(4) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.

Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über

a) Gebührenbefreiungen,
b) Aufgaben des Vereins,
c) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz,
d) Beteiligung an Gesellschaften,
e) Aufnahme von Darlehen,
f) Genehmigung aller Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,
g) Mitgliedsbeiträge,
h) Satzungsänderungen,
i) Auflösung des Vereins.

(5) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen.

(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 9 Satzungsänderung

(1) Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.

§ 10 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.

§ 11 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an das Land Berlin, das es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

Stand: 21.02.2005

Regeln für das Miteinander

Die Kinder (und Erwachsenen) brauchen klare, SINNvolle und nachvollziehbare demokratische Regeln, die der Gemeinschaft dienen und gegebenenfalls veränderbar sind. Es bedarf also überschaubarer zeitlicher und räumlicher Strukturen, die dem jeweiligen kindlichen Entwicklungsstand angemessen sind.

Essen

Jedes Kind hat einen festen Platz

  • Gegessen wird ausschließlich im großen Gruppenraum (Ausnahmen sind Obst- und Vesperessen im Garten)
  • An drei Tischen verteilt sitzen die Kinder zum Mittagessen. Zum Frühstück und zur Vesper gibt es eine lange Tafel mit freier Platzwahl.
  • Erzieher sitzen jeweils mit am Tisch.
  • Mehrere Tische haben sich als sinnvoll erwiesen, da sie die Essenssituation auflockern

Wir beginnen die Mahlzeiten gemeinsam und beenden sie gemeinsam.

  • Dazu zählen Mittagessen und Frühstück. Die Vesper am Nachmittag beginnt um 14:30 Uhr Beginn. Kinder, die noch schlafen, kommen später dazu.
  • Die Mahlzeiten sind ein sozialer Treffpunkt, zu denen alle zusammen kommen und sich austauschen.

Es gibt feste Essenszeiten.

  • Frühstück: ca. ½ Stunde (8.30-9:00 Uhr)
  • Mittagessen: ca. 0,5 Stunden (11:30 – 12:00 Uhr)
  • Vesper: ca.0,5 Stunden (14.30-15.00 Uhr)
  • Feste Essenszeiten sind ein wichtiger Bestandteil des Tagesablaufs
  • Zusätzlich gibt es zwischendurch Obst/Gemüse zur Selbstbedienung. Auch dabei sitzen wir.
  • Tee und Wasser stehen in der Küche zum Selbernehmen bereit.

Wir benutzen zum Essen Besteck.

  • Besteck steht für die Kinder erreichbar auf dem Servierwagen
  • Jedes Kind deckt selbst seinen Platz.
  • Falls nur mit dem Essen gespielt wird, kann das Kind vorübergehend nicht weiter essen

Wir decken gemeinsam den Tisch und räumen ihn gemeinsam ab.

  • Das Gedeck wird generell vor dem Essen geholt.
  • Die Kinder nehmen sich das Geschirr vom Servierwagen
  • Nach Beendigung des Essens kommt das Geschirr auf den Servierwagen, Essenreste in den Eimer.
  • Konsequenz: Wer sein Geschirr nicht abräumt, wird zurückgeholt.

Jedes Kind kann essen was und wie viel es möchte

  • Es wird generell kein Kind zum Essen gezwungen!
  • Jedes Kind kann sich selbständig Essen auf seinen Teller geben, dabei wird von den Erziehern aber darauf geachtet, dass es ausgewogene und verzehrbare Portionen sind (Essen wegwerfen ist nicht wünschenswert!) Die Kinder nehmen sich zu Trinken.
  • Konsequenz: wenn ein Kind das Essen der anderen stört, nicht am Tisch sitzen möchte, das Spielzeug nicht von Tisch nimmt etc. wechselt das Kind den Tisch.

Auf dem Tisch gibt es kein Spielzeug

  • Es lenkt die Kinder vom Essen ab
  • Das Spielzeug kann im Vorfeld unter dem Stuhl „geparkt“ werden und wird nach dem Essen wieder genommen.

Nach dem Essen werden die Zähne geputzt

  • Diese Regel gehört ganz selbstverständlich zum Tagesablauf der Kinder
  • Die Kinder nehmen sich selbständig ihre Zahnbürsten und Becher aus dem Regal, füllen die Becher mit Wasser und stellen sie nach dem Putzen wieder zurück
  • Das Zähneputzen findet ausschließlich mit Erwachsenen im Bad statt. Die Erwachsenen teilen die Zahnpaste aus.
  • Schlafkinder gehen noch einmal auf die Toilette.

Schlafen

Die Erzieher entscheiden gemeinsam mit den Eltern über die Schlafsituation des Kindes

  • Dazu sind klare Absprachen zwischen Erziehern und Eltern notwendig, wobei die Erzieher ihre Beobachtungen über das Kind den Eltern mitteilen und ihre Empfehlung geben
  • Das Kind soll über die Absprachen Bescheid wissen
  • Die Schlafenszeit ist für alle Kinder eine Zeit (12.30-14.00 Uhr) der ruhigen Beschäftigung. Wer zu unruhig wird hat die Möglichkeit, unter Aufsicht in den Garten zu gehen
  • Der Schlafraum ist während der Zeit der Schlafensvorbereitung ein ruhiger Ort.
  • Jedes Kind hat einen festen Schlafplatz, der Erwachsene baut das Bett und die Kinder ziehen sich aus und befüllen ihre Sachenboxen. Diese werden vor die Tür gestellt.

Jedes Kind kann aufstehen, wenn es ausgeschlafen hat

  • Die Kinder verlassen leise den Schlafraum und gehen mit ihrer Sachenbox zu den anderen wachen Kindern – Treffpunkt Podest – und ziehen sich dort an.
  • Das Rollo als sanftes Wecksignal wird ca. 15.00 Uhr hochgezogen.

Einzelne Räume

Großer Gruppenraum/Essraum

  • Puzzlespiele werden nur in diesem Raum benutzt.
  • Bei sehr kleinteiligen Dingen wie z.B. Erbsen, Linsen, Perlen werden Tabletts untergestellt, damit nicht so viel auf dem Fußboden landet.
  • Zum Kneten und Malen holen sich die Kinder Unterlagen.
  • Die meisten Materialien stehen erreichbar den Kindern zur freien Verfügung.
  • Andere Dinge, die weiter oben liegen, werden in Absprache mit den Erwachsenen rausgegeben.
  • Die Außentür wird zum Lüften durch Erwachsene geöffnet (Aufsichtspflicht) oder wenn z.B. im Sommer auf der Treppe eine Geschichte vorgelesen wird.

Podestraum

  • Auch hier wird unter Aufsicht eines Erwachsenen gelüftet.
  • Während der Schlafzeit bleibt die Tür zum Flur geschlossen, um die Schlafkinder nicht zu stören.
  • Die gelben Polster auf dem Podest bleiben an Ort und Stelle.
  • Rollos werden generell in allen Räumen nur von Erwachsenen betätigt.

Bewegungsraum/Schlafraum

Dieser Raum benötigt besonders viel Aufmerksamkeit. Deshalb hier bitte als Erwachsener am meisten präsent sein. Entsprechende Absprachen sind untereinander zu treffen.

  • Die Strümpfe werden in die Hausschuhe gestopft und neben der Tür im Körbchen abgelegt, wenn die Kinder die Hochebene oder die Klettergeräte benutzen wollen.
  • Unter den Schaukeln sowie der Sprossenwand liegen Matten. Eine liegt als Stopper am unteren Ende der Hochebene/Rutsche.
  • Wenn Kinder außen an der Hochebene klettern sind ebenfalls Matten unterzulegen.
  • Auf die Hochebene können weiche Dinge wie Kissen, Matten und Tücher mitgenommen werden. Seile zählen nicht dazu. Von der Hochebene wird nichts runtergeworfen.
  • Schaukeln am Querholz auf der Hochebene ist nicht erlaubt.
  • Die Tür des Raumes ist bis auf Ausnahmen offen und der Eingang frei zugänglich.
  • Musikinstrumente werden in diesem Raum benutzt, da so die Kinder in den anderen Räumen nicht so vom Spielthema abgelenkt/gestört werden.
  • Auf Lautstärke achten. Wer laut sein will, kann raus gehen.

Werkstatt

  • Bis zu drei Kinder können unter der Aufsicht eines Erwachsenen in der Werkstatt arbeiten. Hierbei sind feste Schuhe und gegebenenfalls Handschuhe zu tragen, die auch in der Werkstatt bereitstehen.
  • Nach Beendigung der Tätigkeit bitte aufräumen.
  • Das Werkzeug ist IN der Werkstatt zu nutzen.

Raus gehen

Die Erzieher schaffen die Möglichkeit für die Kinder, selbständig rausgehen zu können.

  • Entwicklungsstand des einzelnen Kindes berücksichtigen, wenn sie alleine in den Garten gehen wollen.
  • Grundsätzlich machbar bei entsprechender Personaldecke.
  • Dazu Liste mit Unterschriften der Eltern – Absicherung für die Erzieher – Aufsichtspflicht.

Der Gartenbereich wird nicht verlassen und nur Erwachsene öffnen das Tor.

  • Ohne Begleitung eines Erziehers dürfen die Kinder nicht das Außengelände verlassen.
  • Konsequenz: Wenn diese Regel nicht eingehalten wird, können die Kinder nicht alleine in den Garten.

Erzieher haben im Blick, zu welchen Zeitpunkten ein Raus gehen einfach „dran“ ist und den Kindern gut tut.

  • Kinder erkennen nicht immer von alleine, wann es „Zeit zum Rausgehen“ist.
  • Deshalb ist eine entsprechende Motivation durch die Erzieher teilweise nötig, auch im Hinblick auf eine gesunde Lebensweise, zu der auch der Aufenthalt an frischer Luft gehört.
  • Es gilt aber auch zu beachten, dass eine grundsätzlich feste Zeit zum Rausgehen nicht angebracht ist, da es immer wieder Situationen gibt, in denen sich die Kinder in intensiven Beschäftigungsphasen befinden (z.B. Rollenspiel, Beschäftigung mit Materialien etc.).

Laufen ausserhalb des Kinderladenbereiches

  • Aus Sicherheitsgründen ist es notwendig, dass die Kinder beim Überqueren der Straße sich oder einen Erzieher an die Hand nehmen.
  • Allgemeine Verkehrsregeln (rechts/links schauen) werden dabei den Kindern vorgelebt bzw. mit den Kindern vollzogen.
  • Grundsätzlich müssen sich die Kinder beim Laufen auf dem Fußweg nicht anfassen, das angefasste Laufen in der Gruppe wird aber trotzdem geübt.
  • Wir klettern während des Laufens nicht auf Mauern, sei denn es gibt dazu Absprachen.

Regeln im Wald

  • Im Wald wird darauf geachtet, dass kein Müll (z.B. vom Picknick) liegen bleibt.
  • Der Müll wird entweder in den Mülleimer geworfen oder wieder in den KiLa mitgenommen.
  • Die Kinder dürfen nicht aus Sichtweite gehen.
  • Wir zerstören nicht mutwillig die Natur.
  • Zum Picknick gibt es solche Lebensmittel, die wir auch im Kinderladen haben.

Allgemeine Regeln

Wir lassen nicht zu, dass kleine oder große Leute im Kinderladen sich physisch oder verbal verletzen oder Material absichtlich zerstören.

  • Andere Konflikt-Lösungswege werden gemeinsam gefunden, dabei wird der Entwicklungsstand der Kinder berücksichtigt.

Umgang mit mitgebrachtem Spiel – und Fahrzeugen

  • Ein Kuscheltier darf jedes Kind mitbringen, da dies seelische“Nahrung“ sein kann. Für ein Buch gilt das ebenfalls.
  • Es können Fahrzeuge in den Kila mitgebracht werden, die für den Weg von Vorteil sind. Im Garten kann damit gefahren werden, hier gilt, wie auch für die mitgebrachten Bücher, dass auch andere Kinder sie benutzen dürfen. Mit den Fahrzeugen wird in den gepflasterten Bereichen gefahren.
  • Ansonsten können die Fahrzeuge in der Garage bzw. Ständer untergestellt werden.
  • Auf Spaziergängen und bei Ausflügen dürfen die Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen werden und müssen in der Garage verbleiben.

Wir räumen nach dem Spielen gemeinsam auf

  • Nach Beendigung einer Tätigkeit wird aufgeräumt, was von einem selbst benutzt wurde.
  • Natürlich gibt es Ausnahmen bei bestimmten von den Kindern erbauten oder gestalteten Dingen, die für sie von Wichtigkeit sind, wie z.B. Turm, Höhle etc.

Wir nehmen uns gegenseitig nichts weg, sondern fragen

  • Die Kinder sollten die Möglichkeit haben, ihre Konflikte allein zu lösen.
  • Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, unterstützen sie die Erzieher bei der Konfliktlösung, indem sie beobachten, den Konflikt hinterfragen und Alternativen anbieten

Regeln im Umgang mit Materialien/Spielzeug

  • Materialien und Spielzeug stehen den Kindern weitestgehend frei zur Verfügung.
  • Gegebenenfalls wird den Kindern der Umgang mit Spielzeug hinsichtlich der Sicherheit und der Erhaltung des Materials/Spielzeugs erklärt.

Garderobe

  • Die Fächer der Kinder möchten regelmäßig von den Eltern geleert werden, damit genügend Platz für Kleidungsstücke bleibt.
  • Eigene Kästchen für Schätze der Kinder sind geplant.

Regeln für die Eltern

Bringen und Abholen

  • Essenszeiten bitte einhalten, d.h. 10 Minuten vor Essensbeginn die Kinder übergeben – die Verabschiedung sollte dann schon vollzogen sein!
  • Während des Essens bitte kein Kind in den Kila bringen.
  • Alle Eltern sind beim Abholen mit Betreten des Kinderladens für ihr Kind zuständig, d.h. die volle Aufmerksamkeit gilt ihrem Kind und sie begleiten es in der Abholsituation. Sie räumen mit ihrem Kind gemeinsam auf, was zuletzt benutzt wurde.
  • Kinder, die während der Mittagsruhe abgeholt werden, bitte leise anziehen (in der Garderobe Flüsterton).

Kleidung

  • Es ist darauf zu achten, dass die Kinder immer witterungsgerechte Kleidung tragen (speziell an den Waldtagen) oder im Kinderladen bereit stehen.
  • Es müssen immer genug Wechselsachen vorhanden sein – bitte regelmäßig prüfen!

Sonstiges

  • Kritik, fachliche und andere Probleme nicht vor den Kindern äußern!
  • Möglichst nicht zu den Essenszeiten anrufen, da es die Mahlzeit stört.