Die Finanzierung der Kitaplätze des Friedrichshagener Kinderladens als Elterninitiative erfolgt über den Berliner Senat. Grundlage ist das Kitareformgesetz.
Eltern zahlen bei uns, wie in jeder anderen Kita, die sog. Kita-Kostenbeteiligung, die anhand der vom Senat veröffentlichten Tabellen entsprechend der Höhe des Einkommens der Eltern ermittelt wird. Die Benachrichtigung über die zu erwartende Höhe der Elternbeteiligung erhalten die Eltern mit der Zustellung des Kita-Gutscheins.
Im Gegensatz zu öffentlichen Einrichtungen kalkuliert der Senat allerdings für private Träger und Elterninitiativen eine starke Elternbeteiligung in Form von zusätzlichen Beiträgen und Eigenleistungen ein. Aus diesem Grunde erhalten Kinderläden nur 93% der Gesamtfinanzierungsbeträge i. V. zu öffentlichen Kitas.
Die Differenz von 7% wird bei uns über zusätzliche finanzielle Elternbeiträge (Vereinsbeitrag, Essenskostenbeteiligung ) und über Arbeitsleistungen (Putzdienste und –einsätze, Mitarbeit in Elternarbeitsgruppen etc.) erwirtschaftet. Das Erbringen dieser Leistungen ist vertraglich festgelegt und also auch verpflichtend für alle Eltern. Anpassungen der Beiträge und Leistungen durch die Eltern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung vorgenommen werden.
Kinderladengründungen werden vom Senat seit einigen Jahren nicht mehr bezuschusst. Ein Großteil der Grundausstattung und des Materials wurde aus Elternspenden und –darlehen finanziert. Um unser Materialangebot und Inventar drinnen und draußen zu erneuern und zu ergänzen, erheben wir deshalb ein Einstandsgeld für neue Familien.